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VGH Bayern, 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (25)
- VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank, …
Denn bei der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit geht es darum, den weiteren Waffenbesitz von hierfür nicht hinreichend zuverlässigen Personen auch vor Bestandskraft der Abgabeanordnungen zu verhindern (BayVGH, B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - Juris Rn. 5). - VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Waffenbesitzverbot wegen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen. - VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807
Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen …
Darüber hinaus gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass wegen der besonderen Sicherheitsbelange im Waffenrecht eine über die Darlegung der Unzuverlässigkeit hinausgehende zusätzliche Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung nur in Ausnahmefällen erforderlich ist (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.).
- VG München, 22.03.2016 - M 7 K 16.771
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei erlaubnisfreien Waffen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3 m. w. N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen. - VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit
Denn bei der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit geht es darum, den weiteren Waffenbesitz von hierfür nicht hinreichend zuverlässigen Personen auch vor Bestandskraft der Abgabeanordnungen zu verhindern (BayVGH, B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - Juris Rn. 5). - VG München, 01.07.2016 - M 7 K 15.5924
Verbot erlaubnisfreier Waffen nach strafgerichtlicher Verurteilung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3 m. w. N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen. - VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4539
Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Widerruf …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3 m. w. N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen. - VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - [...] Rn. 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
- VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Gründe, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
- VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes durch unzuverlässige Personen im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen. - VG München, 10.06.2015 - M 7 S 15.1335
Waffenbesitzverbot wegen mangelnder persönlicher Eignung
- VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105
- VG München, 02.01.2014 - M 7 S 13.3862
Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …
- VG München, 27.08.2013 - M 7 S 13.2566
- VG München, 13.06.2012 - M 7 S 11.4836
- VG München, 18.04.2012 - M 7 K 11.3434
- VG München, 25.01.2012 - M 7 S 11.6084
- VG München, 12.08.2013 - M 7 S 13.2710
- VG München, 18.06.2013 - M 7 S 13.2331
- VG München, 11.02.2010 - M 7 S 10.3
- VG München, 30.12.2009 - M 7 S 09.5840
- VG München, 02.01.2014 - M 7 K 13.2494
Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; …
- VG München, 18.10.2013 - M 7 S 13.3695
- VG München, 18.08.2010 - M 7 S 10.3455
- VG München, 01.02.2010 - M 7 S 10.101