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   VGH Bayern, 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036   

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VGH Bayern, 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 (https://dejure.org/1998,44912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 (https://dejure.org/1998,44912)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 (https://dejure.org/1998,44912)
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Wird zitiert von ... (25)

  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank,

    Denn bei der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit geht es darum, den weiteren Waffenbesitz von hierfür nicht hinreichend zuverlässigen Personen auch vor Bestandskraft der Abgabeanordnungen zu verhindern (BayVGH, B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - Juris Rn. 5).
  • VG München, 26.03.2012 - M 7 S 11.4931

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Waffenbesitzverbot wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
  • VG München, 06.02.2012 - M 7 S 11.3807

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; unzulässig wegen

    Darüber hinaus gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass wegen der besonderen Sicherheitsbelange im Waffenrecht eine über die Darlegung der Unzuverlässigkeit hinausgehende zusätzliche Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung nur in Ausnahmefällen erforderlich ist (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.).
  • VG München, 22.03.2016 - M 7 K 16.771

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei erlaubnisfreien Waffen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3 m. w. N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
  • VG Bayreuth, 07.06.2022 - B 1 S 22.480

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

    Denn bei der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit geht es darum, den weiteren Waffenbesitz von hierfür nicht hinreichend zuverlässigen Personen auch vor Bestandskraft der Abgabeanordnungen zu verhindern (BayVGH, B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - Juris Rn. 5).
  • VG München, 01.07.2016 - M 7 K 15.5924

    Verbot erlaubnisfreier Waffen nach strafgerichtlicher Verurteilung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3 m. w. N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
  • VG München, 30.10.2015 - M 7 S 15.4539

    Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Widerruf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3 m. w. N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
  • VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 23.11.1998 - 21 ZS 98.2036 - [...] Rn. 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Begründung, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
  • VG München, 24.10.2012 - M 7 S 12.4235
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - Rz 3 m.w.N.) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Sicherheitslage im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen ohne zusätzliche Gründe, weil Waffen in Händen von unzuverlässigen Personen für die Gemeinschaft nicht hinnehmbare Gefahren darstellen.
  • VG München, 04.11.2015 - M 7 S 15.4236

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 23. November 1998 - 21 ZS 98.2036 - juris Rn. 3) trägt eine im Waffenrecht festgestellte Unzuverlässigkeit wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes durch unzuverlässige Personen im Regelfall auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung von waffenrechtlichen Maßnahmen.
  • VG München, 10.06.2015 - M 7 S 15.1335

    Waffenbesitzverbot wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105
  • VG München, 02.01.2014 - M 7 S 13.3862

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG München, 27.08.2013 - M 7 S 13.2566
  • VG München, 13.06.2012 - M 7 S 11.4836
  • VG München, 18.04.2012 - M 7 K 11.3434
  • VG München, 25.01.2012 - M 7 S 11.6084
  • VG München, 12.08.2013 - M 7 S 13.2710
  • VG München, 18.06.2013 - M 7 S 13.2331
  • VG München, 11.02.2010 - M 7 S 10.3
  • VG München, 30.12.2009 - M 7 S 09.5840
  • VG München, 02.01.2014 - M 7 K 13.2494

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG München, 18.10.2013 - M 7 S 13.3695
  • VG München, 18.08.2010 - M 7 S 10.3455
  • VG München, 01.02.2010 - M 7 S 10.101
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